Donnerstag, 30. März 2023

Gesetzliche Rente schlägt Privatrente

Die Renten werden zum 1. Juli um 4,4 Prozent im Westen und um 5,8 Prozent im Osten erhöht. Im Vorjahr waren es sogar 5,4 und 6,1 Prozent. Und auch in Zukunft ist angesichts der aktuell zu erwartenden Lohnsteigerungen mit einem deutlichen jährlichen Rentenplus zu rechnen. Die oft gescholtene gesetzliche Rente zeigt in diesen Jahren ihre Überlegenheit verglichen mit den Privatrenten der deutschen Lebensversicherer. Dort beträgt die garantierte Mindestverzinsung für Neuverträge gerade mal noch 0,25 Prozent. Und auch bei Altverträgen liegt die Verzinsung der Beiträge aktuell klar unter der Dynamik der gesetzlichen Renten.

Auch von Planungssicherheit kann keine Rede sein. Die ehedem prognostizierten Auszahlungen werden seit vielen Jahren beständig nach unten korrigiert. Millionen Versicherte stellen fest: Auf das, worauf sie sich verlassen hatten, ist eben kein Verlass. Das gilt auch für die seit Jahren ganz überwiegend verkauften „fondsgebundenen“ Rentenversicherungen. Hier fließen die Beiträge in Aktienfonds. Solche Verträge sind besonders teuer und das Risiko eines Kurssturzes trägt allein der Kunde. Was am Ende rauskommt, weiß naturgemäß niemand. Es kommt aber noch schlimmer. Den Kunden wird bei Vertragsschluss ein Rentenfaktor versprochen. Er drückt aus, wie viel Euro monatliche Rente der Versicherte im Alter pro 10.000 Euro gebildetem Kapital bekommen soll. Beispiel: Ein Rentenfaktor von 30 besagt, dass aus einem Kapital von 100.000 Euro eine monatliche Privatrente von 10x30 Euro = 300 Euro gezahlt werden soll, lebenslang.

Nun werden immer mehr Fälle bekannt, in denen Versicherer diesen Rentenfaktor nach unten korrigieren. Einige landen vor Gericht, wo kürzlich ein Kunde erstinstanzlich gegen die Zurich Versicherung erfolgreich war (Az. 26 O 12/22). Doch Zurich will den Fall notfalls bis zum Bundesgerichtshof durchfechten. Der Versicherer will den Rentenfaktor eines männlichen Kunden von 37,34 Euro auf 27,97 Euro senken. Die Auswirkungen wären enorm. Der Kunde müsste fast 30 Jahre Rente beziehen, um wenigstens sein zu Rentenbeginn gebildetes Kapital wieder raus zu bekommen.* Ohne Inflationsausgleich. Das klingt nach einem denkbar schlechten Geschäft, für den Kunden.
 

Text: Holger Balodis und Dagmar Hühne, Vorsorgelüge-Newsletter 3/2023 vom 29.3.2023