Altersarmut vorbeugen
Lucia Schneiders-Adams stellt Rentenmodell der katholischen Verbände vor
Das Risiko der Altersarmut steigt stetig. Die Rentendiskussion auf politischer Seite weist keine schlüssigen Konzepte auf, um das zu verhindern. Dagegen will ein Rentenmodell der katholischen Verbände eine zukunftsfähige Antwort geben. Wie es aussehen soll, erklärt Lucia Schneiders-Adams. Sie ist Referentin für Politik bei der Katholischen Arbeiter Bewegung Deutschland (KAB) und gewähltes Mitglied der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Auf der Herbstveranstaltung der „Allianz gegen Altersarmut” am 28. Oktober 2021 im Edith-Stein-Haus Kaiserslautern referierte sie über das Thema „Wie muss eine solidarische Altersrente aussehen?“.
Frau Schneiders-Adams, wer sind die Träger des Rentenbündnisses?
Im Rentenbündnis haben sich fünf Verbände zusammengeschlossen, der Familienbund der Katholiken (FDK), die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) und das Kolpingwerk Deutschland. Wir vertreten rund 750 000 Mitglieder und haben ein eigenes Modell zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet, das wir derzeit weiterentwickeln.
Für wen ist angesichts der aktuellen Rentenpolitik das Risiko von Altersarmut besonders groß?
Es betrifft insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen, mit Niedriglohn, mit lückenhaften Erwerbsbiografien und Teilzeitbeschäftigung, darunter viele Frauen, die unbezahlte Sorgearbeit leisten. Auch Beschäftigten mit langen Zeiten von Arbeitslosigkeit und Krankheit droht Altersarmut. Die Empfehlungen der Rentenkommission wie auch die sogenannte Grundrente bieten hier keine zukunftsfähigen Lösungen. Deshalb ist eine grundlegende Reform der Alterssicherung notwendig.
Welches Ziel verfolgt das Rentenmodell der katholischen Verbände, und wer profitiert davon?
Grundlegendes Ziel des Rentenmodells ist es weiterhin, eine garantierte Mindestsicherung, unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie ohne Einkommens- und Bedarfsprüfung im Rentensystem aufzubauen. Es profitieren erst einmal alle Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin führt der solidarische Ausgleich im Rentenmodell zu höheren Renten für Geringverdienende und diejenigen, die unbezahlte Sorgearbeit leisten, überwiegend Frauen.
Auf welchen zentralen Bausteinen basiert es?
Das weiterentwickelte Rentenmodell der katholischen Verbände setzt sich aus drei Komponenten zusammen: erstens der Garantierten Alterssicherung(GA), zweitens der leistungsbezogenen Rente (LR), drittens einer kapitalfundierten privaten und betrieblichen Zusatzversorgung. Die Garantierte Alterssicherung ist eine garantierte Mindestsicherung im Alter in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums,
unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie, ohne Einkommens- und Bedarfsprüfung. Die Höhe orientiert sich am Grundfreibetrag (Steuer) plus Sozialversicherungsbeiträge und beträgt 912 Euro für das Jahr 2021. Die Leistungsrente baut auf der Garantierten Alterssicherung auf. Wesentliche Elemente und Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere das Leistungsprinzip, werden beibehalten. Nach 40 Beitragsjahren soll die Höhe der Rente aus der ersten und zweiten Komponente bei durchschnittlichem Verdienst 1460 Euro monatlich betragen. Für die dritte Komponente wird eine kapitalfundierte Absicherung in Trägerschaft der Deutschen Rentenversicherung diskutiert.
Das Konzept sieht vor, den Kreis der Beitragszahler zu erweitern. Wer soll zusätzlich einbezogen werden?
Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen weiterentwickeln. Wichtig ist dabei, in einem ersten Schritt diejenigen einzubeziehen, die bisher wenig oder gar nicht abgesichert sind, wie z. B. geringfügig Beschäftigte, Clickworker und Selbstständige. Eine solidarische Rente und die Bewältigung der Herausforderungen wie der demografische Wandel erfordern es geradezu, alle Erwerbstätigen in die Leistungen, aber auch in die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen.
Wie soll das Rentenmodell finanziert werden?
Die Finanzierung der Garantierten Alterssicherung soll aus Steuermitteln erfolgen. Dafür ist die Ausgestaltung eines gerechten und solidarischen Steuersystems notwendig. Die Leistungsrente der zweiten Komponente wird wie bisher paritätisch aus Beiträgen von Versicherten und Arbeitgebern finanziert.
(Interview: Friederike Jung)
Bilder von der Veranstaltung am 28. Oktober 2021